
(Allg. Geschäftsbedingungen Art. 7.7 ff)
| Für Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, sowie für öffentliche Bauten und für landwirtschaftliche Wohnbauten | 1% des Zeitwertes |
| Für Nebenbauten, die nicht Wohn- oder Arbeitszwecken dienen, sofern sie an das Verteilnetz angeschlossen sind | 0.5% des Zeitwertes |
| Für Kirchen und Kapellen | 0.5% des Zeitwertes |
| Für die Hauptscheune eines Landwirtschaftsbetriebes | 1 % des Zeitwertes |
| Für weitere Ställe, Remisen und Nebenbauten des gleichen Landwirtschafts-betriebes (sofern diese an das Verteilnetz angeschlossen werden) | 0.5% des Zeitwertes |
| Art. 7.10 Für die Bereitstellungskosten des vorgelagerten Netzes wird auf den Anschlussgebühren gemäss Art. 7.7 ein Zuschlag von 50% erhoben |
Die Grabarbeiten sind im Anschlussbeitrag nicht enthalten; sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
Allg._Geschaeftsbedingungen.pdf für die Netznutzung, die Lieferung elektrischer Energie und den Netzanschluss
