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Anschluss an das Stromnetz

Anschlussbeiträge

Reglement über die Versorgung mit elektrischer Energie  (Art. 15 + Art. 19)

Für Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, sowie für öffentliche Bauten und für landwirtschaftliche Wohnbauten  1% des Zeitwertes
Für Nebenbauten, die nicht Wohn- oder Arbeitszwecken dienen, sofern sie an das Verteilnetz angeschlossen sind 0.5% des Zeitwertes
Für Kirchen und Kapellen 0.5% des Zeitwertes
Für die Hauptscheune eines Landwirtschaftsbetriebes  1% des Zeitwertes  
Für weitere Ställe, Remisen und Nebenbauten des gleichen Landwirtschafts-betriebes (sofern diese an das Verteilnetz angeschlossen werden)  0.5% des Zeitwertes  


Art. 21 Für die Bereitstellungskosten des vorgelagerten Netzes wird auf den Anschlussgebühren gemäss Art. 15 + 19 ein Zuschlag von 50% erhoben.

 

Dokumente

Die Anmeldung Elektroanschluss und die Reglemente über die Vorsorgung mit elektrische Energie finden Sie in den unten stehenden Dokumenten:

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